Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 wird aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang D dieser Verordnung zu lesen.
EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 wird aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang D dieser Verordnung zu lesen.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 91 EuInsVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 91 EuInsVO? Zitiere den Wortlaut.“