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Zitierfest

EuGVVO · Brüssel-Ia-Verordnung – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen

Art. 23 EuGVVO

Amtliche Fassung, Stand 26.02.2015.

Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden,

  • 1. wenn die Vereinbarung nach der Entstehung der Streitigkeit getroffen wird oder
  • 2. wenn sie dem Arbeitnehmer die Befugnis einräumt, andere als die in diesem Abschnitt angeführten Gerichte anzurufen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 23 EuGVVO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 23 EuGVVO

30 Entscheidungen zitieren Art. 23 EuGVVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 25.03.2015 – VIII ZR 125/14 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung eines verbindlichen Angebots von der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie zur teilweisen Annahmefähigkeit von Angeboten. 2. Ein nach Art. 19 Abs. 1 CISG beziehungsweise § 150 Abs. 2 BGB unter Ablehnung eines Angebots unterbreitetes Gegenangebot ist, wenn es nur einzelne Änderungen enthält, nach dem maßgeblichen Horizont des Erklärungsempfängers im Zweifel dahin …
  • BAG, Urt. v. 21.03.2017 – 7 AZR 207/15 · 7. Senat

    Leitsatz: Eine Klage, mit der das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem ausländischen Staat festgestellt werden soll, in dessen Rahmen der Arbeitnehmer Tätigkeiten auszuüben hat, die in einem engen funktionalen Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben des ausländischen Staats iSv. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d und e des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (juris …
  • BGH, Urt. v. 26.11.2020 – I ZR 245/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Schiedseinrede ist rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Verhandlung erhoben, wenn sie in der Einspruchsschrift nach Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren erhoben wird. 2. Das CISG findet auf die Frage der materiellen Einigung der Parteien auf eine Schiedsvereinbarung zumindest in den Fällen Anwendung, in denen mangels Einhaltung der Form des Art. II Abs. 2 UNÜ über …
  • BGH, Urt. v. 17.10.2019 – III ZR 42/19 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: Schadensersatz, Gerichtsstandsvereinbarung 1. Die Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstands kann eine Verpflichtung begründen, Klagen nur an diesem Gerichtsstand zu erheben. 2. Verletzt eine Vertragspartei schuldhaft diese Verpflichtung durch die Klage vor einem US-amerikanischen Gericht, das die Klage wegen fehlender Zuständigkeit abweist und entsprechend US-amerikanischem Prozessrecht …
  • BAG, Urt. v. 10.04.2014 – 2 AZR 741/13 · 2. Senat

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

  • BGH, Urt. v. 28.02.2012 – XI ZR 9/11 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Vergabe von Bankkrediten ist eine Dienstleistung im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b, 2. Spiegelstrich EuGVVO. 2. Zum Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO.

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