Zum Inhalt springen
Zitierfest

EuErbVO · Europäische Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012

Erwägungsgrund 81 EuErbVO

Amtliche Fassung, Stand 05.07.2012.

Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Bei der Anwendung dieser Verordnung müssen die Gerichte und anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten diese Rechte und Grundsätze achten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 81 EuErbVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 81 EuErbVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten