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Zitierfest

EuErbVO · Europäische Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012

Erwägungsgrund 4 EuErbVO

Amtliche Fassung, Stand 05.07.2012.

Am 30. November 2000 wurde ein gemeinsames Maßnahmenprogramm der Kommission und des Rates zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (³) verabschiedet. In diesem Programm sind Maßnahmen zur Harmonisierung der Kollisionsnormen aufgeführt, die die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen vereinfachen sollen; ferner ist darin die Ausarbeitung eines Rechtsinstruments zum Testaments- und Erbrecht vorgesehen.

(³) ABl. C 12 vom 15.1.2001, S. 1.

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