Die in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehene Anpassung unbekannter dinglicher Rechte sollte andere Formen der Anpassung im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung nicht ausschließen.
EuErbVO · Europäische Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012
Erwägungsgrund 17 EuErbVO
Amtliche Fassung, Stand 05.07.2012.