Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten dazu aus zwingenden Gründen nicht in der Lage ist, kann das Finanzamt den Antrag des anderen Ehegatten als genügend ansehen.
EStDV · Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 61 EStDV – Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.
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