Für die Belieferung von Letztverbrauchern im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung gilt § 48 entsprechend.
EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
§ 117 EnWG – Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
Rechtsprechung zu § 117 EnWG
2 Entscheidungen zitieren § 117 EnWG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Beschl. v. 21.07.2020 – 9 B 18/19, 9 B 18/19 (9 C 4/20) · 9. Senat
Revisionszulassung; Gebührenkalkulation; Konzessionsabgaben als Kosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung
BVerwG, Urt. v. 23.03.2021 – 9 C 4/20 · 9. Senat
Leitsatz: 1. Die Vorschriften der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und die in ihrer Anlage aufgeführten Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) gehören als bundesrechtliche Normen zum einfachgesetzlichen revisiblen Recht. 2. Bei der preisrechtlichen Prüfung eines Fremdleistungsentgelts am Maßstab des Selbstkostenpreises ist auf die angemessenen …
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