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Zitierfest

EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

§ 113 EnWG – Laufende Wegenutzungsverträge

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Laufende Wegenutzungsverträge, einschließlich der vereinbarten Konzessionsabgaben, bleiben unbeschadet ihrer Änderung durch die §§ 36, 46 und 48 im Übrigen unberührt.

Rechtsprechung zu § 113 EnWG

2 Entscheidungen zitieren § 113 EnWG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.09.2009 – EnZR 14/08 · Kartellsenat

    Leitsatz: Endschaftsbestimmung II EnWG 2005 § 46 Abs. 2 Satz 2 Der in der Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrages vorgesehene Anspruch der Gemeinde, das örtliche Versorgungsnetz bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vom weichenden Energieversorgungsunternehmen zu erwerben, wird nicht dadurch berührt, dass das Gesetz inzwischen einen Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmers auf …
  • BGH, Urt. v. 29.09.2009 – EnZR 15/08 · Kartellsenat

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