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Zitierfest

EntgFG · Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall

§ 7 EntgFG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,

  • 1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
  • 2. wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.

Verweise

Vorschriften, die auf § 7 EntgFG verweisen

  • § 9 EntgFG – Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Rechtsprechung zu § 7 EntgFG

15 Entscheidungen zitieren § 7 EntgFG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 09.10.2025 – 3 C 14.24 · 3. Senat

    Erstattungsanspruch eines Arbeitgebers für Zahlungen an einen Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz

  • BAG, Urt. v. 15.01.2025 – 5 AZR 284/24 · 5. Senat

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten ärztlichen Bescheinigung

  • BSG, Urt. v. 30.03.2023 – B 2 U 1/21 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Beschäftigte können bei Verrichtungen zum Zwecke der postalischen Übersendung der für den Unternehmer bestimmten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. 2. Pauschale Leistungsablehnungen in Bescheiden der Unfallversicherungsträger entfalten in der Regel keine Bindungswirkung im Sozialleistungsverhältnis. 3. Ein Unfallversicherungsträger …
  • BAG, Urt. v. 08.09.2021 – 5 AZR 149/21 · 5. Senat

    Leitsatz: Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
  • BSG, Urt. v. 25.10.2018 – B 3 KR 23/17 R · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Händigt der Vertragsarzt einem beschäftigten Versicherten die zur Vorlage bei der Krankenkasse bestimmte Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung aus, kann der Versicherte im Jahr 2016 nicht darauf vertrauen, ihm werde damit die Obliegenheit abgenommen, der Krankenkasse zur Vermeidung des Ruhens des Krankengeldanspruchs zeitgerecht die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen (Abgrenzung zu …
  • BAG, Urt. v. 18.09.2024 – 5 AZR 29/24 · 5. Senat

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

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