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Zitierfest

EntgFG · Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall

§ 4a EntgFG – Kürzung von Sondervergütungen

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4a EntgFG verweisen

  • § 9 EntgFG – Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Rechtsprechung zu § 4a EntgFG

18 Entscheidungen zitieren § 4a EntgFG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 22.07.2021 – 2 AZR 125/21 · 2. Senat

    Leitsatz: Sondervergütungen iSv. § 4a EFZG begründen selbst in Jahren, in denen der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig war, keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber.
  • BAG, Urt. v. 16.10.2019 – 4 AZR 66/18 · 4. Senat

    Leitsatz: Will der Verleiher vom Gleichstellungsgebot nach § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF abweichen, ist nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF für den Entleihzeitraum eine vollständige Inbezugnahme des zwischen den jeweiligen Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifwerks für die Arbeitnehmerüberlassung erforderlich. Unschädlich sind lediglich vertragliche Regelungen über Gegenstände, die tariflich nicht geregelt …
  • BAG, Urt. v. 02.07.2025 – 10 AZR 193/24 · 10. Senat

    Variable Vergütung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" - Zielerreichung - Kürzung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsanspruch

  • BAG, Urt. v. 03.07.2024 – 10 AZR 171/23 · 10. Senat

    Leitsatz: Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen.
  • BAG, Urt. v. 25.01.2023 – 10 AZR 116/22 · 10. Senat

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Fehlen einer Kürzungsvereinbarung

  • BAG, Urt. v. 14.03.2012 – 10 AZR 112/11 · 10. Senat

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung - § 10 RTV Glaserhandwerk NRW 1992

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