Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
EntgFG · Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
§ 4a EntgFG – Kürzung von Sondervergütungen
Verweise
Vorschriften, die auf § 4a EntgFG verweisen
- § 9 EntgFG – Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
Rechtsprechung zu § 4a EntgFG
18 Entscheidungen zitieren § 4a EntgFG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BAG, Urt. v. 22.07.2021 – 2 AZR 125/21 · 2. Senat
Leitsatz: Sondervergütungen iSv. § 4a EFZG begründen selbst in Jahren, in denen der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig war, keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber.
BAG, Urt. v. 16.10.2019 – 4 AZR 66/18 · 4. Senat
Leitsatz: Will der Verleiher vom Gleichstellungsgebot nach § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF abweichen, ist nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF für den Entleihzeitraum eine vollständige Inbezugnahme des zwischen den jeweiligen Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifwerks für die Arbeitnehmerüberlassung erforderlich. Unschädlich sind lediglich vertragliche Regelungen über Gegenstände, die tariflich nicht geregelt …
BAG, Urt. v. 02.07.2025 – 10 AZR 193/24 · 10. Senat
Variable Vergütung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" - Zielerreichung - Kürzung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsanspruch
BAG, Urt. v. 03.07.2024 – 10 AZR 171/23 · 10. Senat
Leitsatz: Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen.
BAG, Urt. v. 25.01.2023 – 10 AZR 116/22 · 10. Senat
Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit - Fehlen einer Kürzungsvereinbarung
BAG, Urt. v. 14.03.2012 – 10 AZR 112/11 · 10. Senat
Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung - § 10 RTV Glaserhandwerk NRW 1992
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