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Zitierfest

EGZPO · Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung

§ 47 EGZPO – Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.

Die §§ 511, 544 und 567 der Zivilprozessordnung sind in ihrer bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn

  • 1. die anzufechtende Entscheidung bis einschließlich 31. Dezember 2025 verkündet oder, wenn eine Verkündung nicht stattgefunden hat, der Geschäftsstelle übergeben worden ist oder
  • 2. die mündliche Verhandlung, auf die die anzufechtende Entscheidung ergeht, bis einschließlich 31. Dezember 2025 geschlossen worden ist; in schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden konnten.

Rechtsprechung zu § 47 EGZPO

19 Entscheidungen zitieren § 47 EGZPO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 21.07.2026 – VI ZR 33/26 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Für Beschlüsse gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gilt § 47 Nr. 1 Alt. 2 EGZPO.
  • BGH, Beschl. v. 18.06.2026 – V ZR 156/25 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Beschwerdewert bei Nichtzulassungsbeschwerden gegen Teil- und Schlussurteil Hat das Berufungsgericht durch Teil- und Schlussurteil entschieden, ist für die Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde jeweils die Beschwer der Teilentscheidung maßgeblich; ein Zusammenrechnen der Beschwerdegegenstände kommt nicht in Betracht.
  • BGH, Beschl. v. 21.05.2026 – V ZR 194/25 · 5. Zivilsenat

  • BGH, Beschl. v. 22.09.2026 – II ZR 170/25 · 2. Zivilsenat

  • BGH, Beschl. v. 16.09.2026 – IV ZB 4/26 · 4. Zivilsenat

  • OLG München, Endurt. v. 11.09.2026 – 36 U 2753/25 e · 36. Zivilsenat

    Kein Schadensersatz wegen Prozessbetrugs nach im Vorprozess rechtskräftig abgewiesener Klage in einem Diesel-Verfahren (hier: BMW X3 xDrive30d)

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