Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.
EGZPO · Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
§ 35 EGZPO
Rechtsprechung zu § 35 EGZPO
6 Entscheidungen zitieren § 35 EGZPO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BAG, Urt. v. 22.11.2012 – 2 AZR 570/11 · 2. Senat
Leitsatz: Die in § 35 EGZPO (juris: ZPOEG) getroffene Stichtagsregelung knüpft an den rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens vor den nationalen Gerichten und nicht an den Zeitpunkt an, in dem ein endgültiges, eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle feststellendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte …
BGH, Beschl. v. 19.03.2014 – XII ZB 511/13 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO in Verbindung mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), so dass eine später ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Wiederaufnahme eines solchen Verfahrens nicht zu begründen vermag (im Anschluss an BAG, 22. November 2012 …
BVerfG, Beschl. v. 19.05.2015 – 2 BvR 1170/14 · 2. Senat 3. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Anwendung der Stichtagsregelung des § 35 ZPOEG auf ein Umgangsrechtsverfahren, das zwar Dauerwirkung entfaltet, aber vor dem 31.12.2006 formell rechtskräftig abgeschlossen wurde - zur Berücksichtigung der …
BVerfG, Beschl. v. 18.08.2013 – 2 BvR 1380/08 · 2. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b ZPO gestützte Restitutionsklage nach Entscheidung des EGMR, in der eine Konventionsverletzung festgestellt worden war - Zur Bedeutung der EMRK (juris: MRK) und der Entscheidungen des EGMR für die …
BVerfG, Beschl. v. 20.04.2016 – 2 BvR 1488/14 · 2. Senat 3. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Stichtagsregelung des § 35 EGZPO (juris: ZPOEG) - Ausschluss des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 8 ZPO (Feststellung einer Konventionsverletzung) für vor dem 31.12.2006 rechtskräftig iSd §§ 19 EGZPO, 705 ZPO abgeschlossene …
BVerfG, Beschl. v. 26.06.2014 – 2 BvR 1170/14 · 2. Senat 1. Kammer
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines Umgangsrechtsverfahrens als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
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