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Zitierfest

EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Art. 310 EGStGB – Bekanntgabe der Verurteilung

Amtliche Fassung, Stand 27.03.2024.

Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, daß eine Verurteilung öffentlich bekanntgemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.

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„Was regelt Art. 310 EGStGB? Zitiere den Wortlaut.“

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