Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, daß eine Verurteilung öffentlich bekanntgemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.
EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Art. 310 EGStGB – Bekanntgabe der Verurteilung
Amtliche Fassung, Stand 27.03.2024.
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