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Zitierfest

EGBGB · Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Art. 245 § 5 EGBGB – Abweichende Vereinbarungen

Amtliche Fassung, Stand 16.07.2026.

Stellt ein Reparaturbetrieb das Europäische Formular für Reparaturinformationen freiwillig zur Verfügung, kann er sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 2 und 3 abweicht.

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Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 245 § 5 EGBGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 245 § 5 EGBGB? Zitiere den Wortlaut.“

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