Zum Inhalt springen
Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Erwägungsgrund 25 DSGVO

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Ist nach Völkerrecht das Recht eines Mitgliedstaats anwendbar, z. B. in einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats, so sollte die Verordnung auch auf einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen Anwendung finden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 25 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 25 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten