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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Erwägungsgrund 140 DSGVO

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Der Ausschusssollte von einem Sekretariat unterstützt werden, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird. Das Personal des Europäischen Datenschutzbeauftragten, das an der Wahrnehmung der dem Ausschuss gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben beteiligt ist, sollte diese Aufgaben ausschließlich gemäß den Anweisungen des Vorsitzes des Ausschusses durchführen und diesem Bericht erstatten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 140 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 140 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“

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