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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Erwägungsgrund 14 DSGVO

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Der durch diese Verordnung gewährte Schutz sollte für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gelten. Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 14 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 14 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“

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