Die Aufsichtsbehörden sollten sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und Amtshilfe leisten, damit eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung im Binnenmarkt gewährleistet ist. Eine Aufsichtsbehörde, die um Amtshilfe ersucht hat, kann eine einstweilige Maßnahme erlassen, wenn sie nicht binnen eines Monats nach Eingang des Amtshilfeersuchens bei der ersuchten Aufsichtsbehörde eine Antwort von dieser erhalten hat.
DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung
Erwägungsgrund 133 DSGVO
Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.
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„Was regelt Erwägungsgrund 133 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“