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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Erwägungsgrund 133 DSGVO

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Die Aufsichtsbehörden sollten sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und Amtshilfe leisten, damit eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung im Binnenmarkt gewährleistet ist. Eine Aufsichtsbehörde, die um Amtshilfe ersucht hat, kann eine einstweilige Maßnahme erlassen, wenn sie nicht binnen eines Monats nach Eingang des Amtshilfeersuchens bei der ersuchten Aufsichtsbehörde eine Antwort von dieser erhalten hat.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 133 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 133 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“

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