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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Erwägungsgrund 12 DSGVO

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Artikel 16 Absatz 2 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten zu erlassen.

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„Was regelt Erwägungsgrund 12 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“

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