Artikel 16 Absatz 2 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten zu erlassen.
DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung
Erwägungsgrund 12 DSGVO
Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 12 DSGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Erwägungsgrund 12 DSGVO? Zitiere den Wortlaut.“