Die Kommission legt gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung anderer Rechtsakte der Union zum Schutz personenbezogener Daten vor, damit ein einheitlicher und kohärenter Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung sichergestellt wird. Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung solcher Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union und zum freien Verkehr solcher Daten.
DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung
Art. 98 DSGVO – Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.
Verweise
Vorschriften, die auf Art. 98 DSGVO verweisen
- Art. 2 DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
Rechtsprechung zu Art. 98 DSGVO
Eine Entscheidung zitiert Art. 98 DSGVO.
EuGH, Urt. v. 07.03.2024 – C-479/22 P · Sechste Kammer
OC gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung der Europäischen Union – Angeblich rechtswidriges Verhalten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Pressemitteilung des OLAF – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
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