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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Art. 44 DSGVO – Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und auch die sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; dies gilt auch für die etwaige Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem betreffenden Drittland oder der betreffenden internationalen Organisation an ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation. Alle Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden, um sicherzustellen, dass das durch diese Verordnung gewährleistete Schutzniveau für natürliche Personen nicht untergraben wird.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 44 DSGVO verweisen

  • Art. 83 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen

Rechtsprechung zu Art. 44 DSGVO

6 Entscheidungen zitieren Art. 44 DSGVO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG München, Beschl. v. 11.05.2026 – 21 U 3882/25 e · 21. Zivilsenat

    Erfolglose Klage gegen Betreiber einer Social-Media-Plattform wegen Datenübermittlung in die USA

  • EuGH, Urt. v. 16.07.2020 – C-311/18 · Große Kammer

    Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland Limited und Maximillian Schrems. Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 47 – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2 Abs. 2 …

  • EuGH, Urt. v. 22.11.2022 – C-37/20 und C-601/20 · Große Kammer

    WM und Sovim SA gegen Luxembourg Business Registers. Vorlage zur Vorabentscheidung – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 – Erfolgte Änderung von Art. 30 Abs. 5 …

  • BAG, Urt. v. 08.05.2025 – 8 AZR 209/21 · 8. Senat

    Leitsatz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, um eine neue Personalverwaltungs-Software zu testen, kann nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO (juris: EUV 2016/679) zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, sofern entpersonalisierte "Dummy-Daten" zur Erreichung des Testzwecks nicht ausreichen.
  • BAG, Beschl. v. 22.09.2022 – 8 AZR 209/21 (A) · 8. Senat

    Leitsatz: I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Fragen ersucht: 1. Ist eine nach Art. 88 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden DSGVO) erlassene nationale Rechtsvorschrift - wie etwa § 26 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz, im Folgenden BDSG -, in der bestimmt ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten - …
  • BGH, Beschl. v. 28.08.2025 – VI ZR 258/24 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1) folgende Fragen zur …

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