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Zitierfest

DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste

Erwägungsgrund 99 DSA

Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.

Angesichts der Komplexität der Funktionsweise der genutzten Systeme und der mit ihnen verbundenen systemischen Risiken für die Gesellschaft sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen eine Compliance-Funktion einrichten, die von ihren operativen Funktionen unabhängig sein sollte. Der Leiter der Compliance-Funktion sollte direkt dem Leitungsorgan dieser Anbieter unterstehen, auch in Bezug auf Fragen der Nichteinhaltung dieser Verordnung. Die Compliance-Beauftragten, die Teil der Compliance-Funktion sind, sollten über die erforderlichen Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrung und Fähigkeiten verfügen, um Maßnahmen umzusetzen und die Einhaltung dieser Verordnung innerhalb der Organisation der Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen zu überwachen. Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten sicherstellen, dass die Compliance-Funktion ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dieser Verordnung zusammenhängenden Fragen eingebunden wird, auch in die Strategie und spezifischen Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung sowie gegebenenfalls in die Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungszusagen dieser Anbieter im Rahmen der von ihnen angenommenen Verhaltenskodizes oder Krisenprotokolle.