In Anbetracht ihrer besonderen Rolle und Reichweite ist es angebracht, sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen zusätzliche Anforderungen im Hinblick auf Information und Transparenz ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuerlegen. Folglich sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Amtssprachen aller Mitgliedstaaten bereitstellen, in denen sie ihre Dienste anbieten, und ferner den Nutzern eine kompakte und leicht lesbare Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen. In derartigen Zusammenfassungen sollten die Hauptelemente der Informationspflichten genannt werden, einschließlich der Möglichkeit, sich auf einfache Weise gegen optionale Klauseln zu entscheiden.
DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste
Erwägungsgrund 48 DSA
Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.
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