Anbieter von Vermittlungsdiensten, die sich in erster Linie an Minderjährige richten, z. B. aufgrund der Gestaltung oder Vermarktung des Dienstes, oder die überwiegend von Minderjährigen genutzt werden, sollten besondere Anstrengungen unternehmen, um die Erläuterung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen für Minderjährige leicht verständlich zu machen.
DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste
Erwägungsgrund 46 DSA
Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.
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„Was regelt Erwägungsgrund 46 DSA? Zitiere den Wortlaut.“