Zum Inhalt springen
Zitierfest

DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste

Erwägungsgrund 37 DSA

Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.

Die in dieser Verordnung geregelten Anordnungen zur Bereitstellung von Informationen betreffen die Vorlage spezifischer Informationen über einzelne Nutzer der betreffenden Vermittlungsdienste, die in diesen Anordnungen genannt sind, um festzustellen, ob die Nutzer die anwendbaren Rechtsvorschriften auf Unions- oder nationaler Ebene einhalten. Mit solchen Anordnungen sollten Informationen angefordert werden, mit denen die Identifizierung der Nutzer des betreffenden Dienstes ermöglicht werden soll. Daher fallen Anordnungen bezüglich Informationen über eine Gruppe von Nutzern, die nicht im Einzelnen genannt werden, einschließlich Anordnungen über die Bereitstellung von für statistische Zwecke oder eine faktengestützte Politikgestaltung erforderlichen aggregierten Informationen, nicht unter die Anforderungen dieser Verordnung über die Bereitstellung von Informationen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 37 DSA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 37 DSA? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten