Um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass nationale Behörden, einschließlich nationaler Gerichte, über alle erforderlichen Informationen verfügen, um sicherstellen zu können, dass ihre Entscheidungen nicht im Widerspruch zu einem von der Kommission im Rahmen dieser Verordnung erlassenen Beschluss stehen. Dies gilt unbeschadet des Artikels 267 AEUV.
DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste
Erwägungsgrund 147 DSA
Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 147 DSA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Erwägungsgrund 147 DSA? Zitiere den Wortlaut.“