Zum Inhalt springen
Zitierfest

DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste

Erwägungsgrund 142 DSA

Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.

Einstweilige Maßnahmen können ein wichtiges Instrument sein, um sicherzustellen, dass die zu untersuchende Zuwiderhandlung nicht während einer Untersuchung die Gefahr eines schweren Schadens für die Nutzer nach sich zieht. Sie sind ein wichtiges Mittel, um Entwicklungen zu vermeiden, die durch einen Beschluss der Kommission am Ende des Verfahrens nur sehr schwer wieder rückgängig zu machen wären. Die Kommission sollte daher befugt sein, im Rahmen eines Verfahrens, das im Hinblick auf den möglichen Erlass eines Beschlusses wegen Nichteinhaltung eingeleitet wurde, per Beschluss einstweilige Maßnahmen zu verhängen. Diese Befugnis sollte in Fällen gelten, in denen die Kommission auf den ersten Blick eindeutig einen Verstoß des Anbieters einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine gegen die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen festgestellt hat. Ein Beschluss, mit dem einstweilige Maßnahmen auferlegt werden, sollte nur für einen bestimmten Zeitraum gelten, entweder bis zum Abschluss des Verfahrens durch die Kommission oder für einen festgelegten Zeitraum, der – sofern erforderlich und angemessen – verlängerbar ist.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 142 DSA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 142 DSA? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten