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Zitierfest

DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste

Erwägungsgrund 102 DSA

Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.

Zur Erleichterung einer wirksamen und einheitlichen Anwendung der Pflichten aus dieser Verordnung, für deren Umsetzung möglicherweise technische Mittel erforderlich sind, ist es wichtig, freiwillige Normen, die bestimmte technische Verfahren umfassen, zu unterstützen, soweit die Industrie dazu beitragen kann, genormte Mittel zur Unterstützung von Anbietern von Vermittlungsdiensten bei der Einhaltung dieser Verordnung zu entwickeln, z. B. durch die Möglichkeit, Mitteilungen etwa über Anwendungsprogrammierschnittstellen zu übermitteln, oder Normen betreffend die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Prüfungsnormen oder Normen in Bezug auf eine bessere Interoperabilität von Werbearchiven. Darüber hinaus könnten solche Normen Normen in Bezug auf Online-Werbung, Empfehlungssysteme, Zugänglichkeit und den Schutz Minderjähriger im Internet umfassen. Es steht den Anbietern von Vermittlungsdiensten frei, solche Normen anzunehmen, aber deren Annahme ist nicht gleichbedeutend mit der Einhaltung dieser Verordnung. Besonders für relativ kleine Anbieter von Vermittlungsdiensten könnten solche Normen nützlich sein, da sie bewährte Verfahren vorgeben. Bei den Normen könnte gegebenenfalls zwischen verschiedenen Arten rechtswidriger Inhalte oder verschiedenen Arten von Vermittlungsdiensten unterschieden werden.

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