Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.
DRiG · Deutsches Richtergesetz
§ 126 DRiG – Inkrafttreten
Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024.
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„Was regelt § 126 DRiG? Zitiere den Wortlaut.“