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Zitierfest

DRiG · Deutsches Richtergesetz

§ 126 DRiG – Inkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024.

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 126 DRiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 126 DRiG? Zitiere den Wortlaut.“

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