Falls Torwächter unfaire oder die Bestreitbarkeit von im Rahmen dieser Verordnung benannten zentralen Plattformdiensten beschränkende Praktiken an den Tag legen und diese Praktiken nicht ausdrücklich von den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen erfasst werden, sollte die Kommission diese Verordnung durch delegierte Rechtsakte aktualisieren können. Solche Aktualisierungen im Wege delegierter Rechtsakte sollten denselben Untersuchungsstandards genügen und ihnen sollte daher eine Marktuntersuchung vorausgegangen sein. Ferner sollte die Kommission bei der Ermittlung solcher Arten von Praktiken einen vordefinierten Standard zugrunde legen. Dieser rechtliche Standard sollte dafür sorgen, dass hinreichend vorhersehbar ist, welche Arten von Verpflichtungen Torwächtern nach dieser Verordnung jederzeit auferlegt werden könnten.
DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor
Erwägungsgrund 79 DMA
Amtliche Fassung, Stand 12.10.2022.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 79 DMA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Erwägungsgrund 79 DMA? Zitiere den Wortlaut.“