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Zitierfest

DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Erwägungsgrund 47 DMA

Amtliche Fassung, Stand 12.10.2022.

Gewerbliche Nutzer können auch Online-Werbedienste von einem Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, erwerben, um Waren und Dienstleistungen für Endnutzer anzubieten. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Daten nicht auf dem zentralen Plattformdienst generiert werden, sondern dem zentralen Plattformdienst von dem gewerblichen Nutzer bereitgestellt werden oder auf der Grundlage seiner über den betreffenden zentralen Plattformdienst durchgeführten Tätigkeiten generiert werden. Unter bestimmten Umständen kann der zentrale Plattformdienst, der Werbedienste erbringt, eine Doppelrolle haben, nämlich als Unternehmen, das Online-Werbedienste erbringt, sowie als Unternehmen, das Dienste erbringt, die im Wettbewerb mit gewerblichen Nutzern stehen. Folglich sollte die Verpflichtung, nach der ein Torwächter, der eine Doppelrolle hat, keine Daten gewerblicher Nutzer verwenden darf, auch für die Daten gelten, die ein zentraler Plattformdienst von Unternehmen für die Zwecke der Erbringung von Online-Werbediensten auf dem betreffenden zentralen Plattformdienst erhalten hat.

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