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Zitierfest

DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Erwägungsgrund 26 DMA

Amtliche Fassung, Stand 12.10.2022.

Eine bestimmte Teilmenge an Bestimmungen sollten für jene Unternehmen gelten, die zentrale Plattformdienste bereitstellen und voraussichtlich in naher Zukunft eine gefestigte und dauerhafte Position erlangen werden. Aufgrund der spezifischen Merkmale zentraler Plattformdienste besteht auch durch sie die Gefahr eines Kippens: Sobald ein Unternehmen, das den zentralen Plattformdienst bereitstellt, in Bezug auf die Größe oder Vermittlungsmacht einen gewissen Vorteil gegenüber Wettbewerbern oder potenziellen Wettbewerbern erlangt, könnte seine Position unangreifbar werden, sodass es möglicherweise in naher Zukunft eine dauerhafte und gefestigte Position erlangen könnte. Unternehmen können versuchen, dieses Kippen herbeizuführen, und durch Anwendung einiger unfairer Bedingungen und Praktiken, die Gegenstand dieser Verordnung sind, zu Torwächtern werden. In einer solchen Situation sollte eingegriffen werden, bevor der Markt kippt und dies nicht mehr rückgängig zu machen ist.