Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 10. Februar 2021 eine Stellungnahme (²²) abgegeben.
(²²) ABl. C 147 vom 26.4.2021, S. 4.
DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 10. Februar 2021 eine Stellungnahme (²²) abgegeben.
(²²) ABl. C 147 vom 26.4.2021, S. 4.