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Zitierfest

DMA · Digital Markets Act – Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Art. 48 DMA – Festlegung von Normen

Amtliche Fassung, Stand 12.10.2022.

Soweit angemessen und erforderlich, kann die Kommission die europäischen Normungsgremien beauftragen, die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Entwicklung geeigneter Normen zu erleichtern.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 48 DMA verweisen

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 48 DMA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 48 DMA? Zitiere den Wortlaut.“

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