Da Institute im Binnenmarkt in direktem Wettbewerb zueinander stehen, sollten die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der gesamten Union unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Risikoprofile der Institute gleichwertig sein.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Erwägungsgrund 34 CRR
Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.