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Zitierfest

BWahlG · Bundeswahlgesetz

§ 49 BWahlG – Anfechtung

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in diesem Gesetz und in der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden.

Rechtsprechung zu § 49 BWahlG

10 Entscheidungen zitieren § 49 BWahlG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 14.11.2025 – 2 BvR 334/25 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl des Versands von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 - § 75 Abs 10 BWO bietet keine Grundlage für eine Verlängerung des Briefwahlzeitraums - zudem Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens gem Art 41 Abs 1 GG

  • BVerfG, Beschl. v. 19.02.2025 – 2 BvQ 10/25 · 2. Senat

    Erfolgloser Eilantrag einer politischen Partei auf Beteiligung an der Bundestagswahl 2025 trotz unterbliebener Beteiligungsanzeige - Tenorbegründung

  • BVerfG, Beschl. v. 18.12.2024 – 2 BvQ 75/24 · 2. Senat

    Erfolgloser isolierter Eilantrag gegen eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses im Mängelbeseitigungsverfahren - kein zulässiger Rechtsbehelf in der Hauptsache eröffnet - Tenorbegründung

  • BVerfG, Beschl. v. 22.07.2021 – 2 BvC 10/21 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Bundesverfassungsgericht überprüft im Rahmen der Nichtanerkennungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG, § 13 Nr. 3a, §§ 96a ff. BVerfGG grundsätzlich nicht die Verfassungsmäßigkeit der Normen, auf die der Bundeswahlausschuss seine Entscheidung über die Nichtzulassung einer Vereinigung als Partei für die Bundestagswahl gestützt hat. 2. Es bleibt der betroffenen Vereinigung unbenommen …
  • BVerfG, Beschl. v. 23.07.2013 – 2 BvQ 30/13 · 2. Senat

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" nach § 32 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Wahlprüfungsbeschwerde - Grundkonzeption nachträglichen Rechtsschutzes im Wahlverfahren gilt auch nach Einführung der …

  • BVerfG, Beschl. v. 29.01.2019 – 2 BvC 62/14 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Wahlrechtsausschluss steht der Beschwerdefähigkeit im Wahlprüfungsverfahren gemäß § 48 Abs. 1 BVerfGG nicht entgegen, wenn dieser Ausschluss Gegenstand der Beschwerde ist. 2. Beschränkt sich der Beschwerdeführer im Wahlprüfungsverfahren auf die Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung, bedarf es der Darlegung der Mandatsrelevanz des Wahlfehlers nicht. 3. Ein Ausschluss vom aktiven …

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