Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
§ 96b BVerfGG
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.