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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 89 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Das Bundesverfassungsgericht spricht aus, ob das Gesetz ganz oder teilweise in dem gesamten Bundesgebiet oder einem bestimmten Teil des Bundesgebiets als Bundesrecht fortgilt.

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„Was regelt § 89 BVerfGG? Zitiere den Wortlaut.“

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