Das Bundesverfassungsgericht spricht aus, ob das Gesetz ganz oder teilweise in dem gesamten Bundesgebiet oder einem bestimmten Teil des Bundesgebiets als Bundesrecht fortgilt.
BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
§ 89 BVerfGG
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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