In den berufsbildenden Schulen können über ein Angebot von Ergänzungskursen und Zusatzprüfungen weiterführende Abschlüsse und Zusatzqualifikationen erworben werden. Das Nähere über die Art der Abschlüsse und Zusatzqualifikationen, die Art und Dauer der Zusatzprüfungen und Ergänzungskurse sowie deren Zulassungsvoraussetzungen regelt eine Rechtsverordnung.
BremSchulG · Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005
§ 32 BremSchulG – Weiterführende Abschlüsse
Amtliche Fassung, Stand 01.04.2025.