In den berufsbildenden Schulen können für Schulpflichtige ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge eingerichtet werden, um Schülerinnen und Schülern den Erwerb der Einfachen oder der Erweiterten Berufsbildungsreife zu ermöglichen. Sie können sowohl als Teilzeit- als auch Vollzeitunterricht organisiert werden. Die Art und die Dauer des jeweiligen Bildungsganges sowie die Zulassungsvoraussetzungen regelt eine Rechtsverordnung.
BremSchulG · Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005
§ 30 BremSchulG – Ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge
Amtliche Fassung, Stand 01.04.2025.