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Zitierfest

BKatV · Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Anhang (3) BKatV – (zu den Nummern 198 und 199 der Anlage) Tabelle 3

Amtliche Fassung, Stand 12.08.2026.

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 544)

Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts

von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen

sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

  • a) bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro
198.1für Inbetriebnahme
198.1.12 bis 530
198.1.2mehr als 580
198.1.3mehr als 10110
198.1.4mehr als 15140
198.1.5mehr als 20190
198.1.6mehr als 25285
198.1.7mehr als 30380
199.1für Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
199.1.12 bis 535
199.1.2mehr als 5140
199.1.3mehr als 10235
199.1.4mehr als 15285
199.1.5mehr als 20380
199.1.6mehr als 25425
  • b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro
198.2.1 oder 199.2.1mehr als 5 bis 1010
198.2.2 oder 199.2.2mehr als 10 bis 1530
198.2.3 oder 199.2.3mehr als 15 bis 2035
198.2.4 oder 199.2.4mehr als 2095
198.2.5 oder 199.2.5mehr als 25140
198.2.6 oder 199.2.6mehr als 30235