Zum Inhalt springen
Zitierfest

BImSchG · Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

§ 58d BImSchG – Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz

Amtliche Fassung, Stand 29.03.2026.

§ 58 gilt für den Störfallbeauftragten entsprechend.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 58d BImSchG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 58d BImSchG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten