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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 961 BGB – Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

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