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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 959 BGB – Aufgabe des Eigentums

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 959 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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