Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 657 BGB – Bindendes Versprechen

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 657 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 657 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten