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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 427 BGB – Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.

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„Was regelt § 427 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

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