Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 272 BGB – Zwischenzinsen

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 272 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 272 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten