Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2372 BGB – Dem Käufer zustehende Vorteile

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 2372 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2372 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten