Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2211 BGB – Verfügungsbeschränkung des Erben

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

(1) Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nicht verfügen.

(2) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 2211 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2211 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten