Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 2141 BGB – Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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