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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2141 BGB – Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.

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